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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

92 % aller Betroffenen haben keine Regelung ihrer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Erschreckend viele denken, mir passiert schon nix oder wissen nicht, was sie im Notfall erwartet.

Wer soll Ihre Angelegenheiten im Notfall regeln?

Entspricht z.B. eine gerichtliche Betreuung wirklich Ihrem Wunsch?

Was können Sie erwarten?

Sie erhalten alle Vollmachten mit Hinterlegung im zentralen Vorsorgeregister aus einer Hand.

Alle Ihre Vollmachten sind immer aktuell und durch Rechtsanwälte geprüft und erstellt. Sie erhalten somit individuelle und persönliche Unterlagen. Ein Notfallordner, die Notfallkarte und Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister und 24 Stunden Notfallservice sind mit dabei.

Als zertifizierte Vorsorgeberaterin und Generationenberaterin informiere ich Sie als Privatperson als auch Ihre GmbH rund um die Themen:

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht kann die gerichtliche Anordnung einer Betreuung vermieden werden. Eine Betreuung ist dann nicht erforderlich, wenn die Angelegenheiten des Betroffenen durch eine Vertrauensperson oder durch Hilfe in anderer Form ebenso gut wie durch einen gerichtlich bestellten Betreuer besorgt werden können. Eine Vorsorgevollmacht gilt daher nicht nur für den Fall einer dauerhaften Betreuungsbedürftigkeit, sondern auch wenn der Betroffene nur vorübergehend nicht mehr in der Lage sein sollte, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Im Gegensatz zur Generalvollmacht dient die Vorsorgevollmacht erst dann, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind.

Patientenverfügung

Seit dem 01.09.2009 sind Patientenverfügungen bindend. In einer Patientenverfügung wird für den Fall, dass Sie keine eigenständigen Entscheidungen mehr treffen können, im voraus festgelegt, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Sie können in der Patientenverfügung bestimmen, ob Sie in bestimmte Untersuchungen, ärztliche Behandlungen oder Eingriffe, die nicht unmittelbar bevorstehen, einwilligen oder diese untersagen. Dadurch können Sie Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen, auch wenn Sie zum Zeitpunkt dieser ärztlichen Behandlung nicht mehr entscheidungsfähig sind.

Sorgerechtsverfügung Eltern / Kinder

Leider passiert es tagtäglich, dass Menschen durch einen Unfall oder andere Unglücksfälle aus dem Leben gerissen werden. Nicht selten befinden sich unter den Opfern auch Eltern kleiner Kinder. In einem solchen Fall stellt sich dann natürlich die Frage nach deren Verbleib und wer nun für sie verantwortlich ist und sich um sie kümmert. Eine Sorgerechtsverfügung gibt die Möglichkeit, namentlich einen Vormund oder Pfleger zu bestimmen, dem Sie vertrauen. Sie können bestimmte Personen vom Erhalt des Sorgerechts ausschließen und so klar festlegen, bei wem Ihre Kinder am besten aufgehoben wären.

Betreuungsverfügung

In einer Betreuungsverfügung können Sie Wünsche hinsichtlich einer Betreuung äußern, die Sie im Betreuungsfall möglicherweise krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr äußern können. Unterbringung, Ort und Art der Versorgung werden in einer Betreuungsverfügung genau geregelt und somit nicht dem Zufall überlassen. Diese Wünsche sind vom Gericht grundsätzlich zu berücksichtigen. Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht räumt die Betreuungsverfügung einem Dritten keine Vollmacht ein.

Trauerverfügung

In einer Trauerfallverfügung haben Sie die Möglichkeit, für Sie wichtige Dinge nach Ihrem Tod festzulegen. Dies könnten zum Beispiel sein: Bestattungsform, Ort, besondere Wünsche zur Trauerfeier und deren Finanzierung.

Tierverfügung

In einer Haus- bzw. Großtierverfügung kann jede volljährige Person den Aufenthaltsort, das Futter, die Unterbringung, die ärztliche Versorgung, den eventuellen Verkauf sowie alle damit verbunden finanziellen Angelegenheiten regeln.

Notfall-Ordner

Oftmals werden erst durch intensives Suchen die wichtigen Unterlagen und Dokumente gefunden. Für Ihre Angehörigen oder Bevollmächtigten sind diese „fremden“ Unterlagen meist vollkommen unübersichtlich, wichtige Passworte und andere Dinge sind unauffindbar. Mit einem von Ihnen eingerichteten NOTFALL-Ordner ermöglichen Sie Ihren Angehörigen oder Bevollmächtigten sofortige Handlungsfähigkeit. Alle wichtigen Informationen, Unterlagen und Dokumente stehen geordnet zur Verfügung.

NOTFALL-Plan

Ihr NOTFALL-Plan ist für Ihre Angehörigen und Bevollmächtigten die Grundlage zur Handlungsfähigkeit. In Ihrem NOTFALL-Plan wird genau beschrieben, was Angehörige und Bevollmächtigte in welcher Reihenfolge und vor allem in Ihrem Sinn tun sollen. Es werden alle wichtigen Informationen und notwendigen Handlungen erfasst. Zum Beispiel, was innerhalb von 24 Stunden zwingend erledigt werden muss oder binnen welcher Fristen welche Versicherungsunternehmen benachrichtigt werden müssen.

Alle diese Informationen bekommen Sie auf Ihre persönlichen Wünsche abgestimmt.

Was können Sie erwarten?

Sie erhalten alle Vollmachten mit Hinterlegung im zentralen Vorsorgeregister. Alle Vollmachten sind immer aktuell und werden bei Bedarf aktualisiert durch unsere Rechtsanwälte geprüft und erstellt. Sie erhalten somit individuelle und persönliche Unterlagen. Ein Notfallordner, die Notfallkarte und Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister und 24 Stunden Notfallservice sind inclusive.

Wir unterstützen Sie: Alles aus einer Hand, das liest sich nicht nur gut, sondern ist es auch und um ein vieles kostengünstiger als beim Notar.

Vereinbaren Sie einen Termin mit mir.

Ihre Bettina Wildner
zertifizierte Vorsorgeberaterin und Generationenberaterin